AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CNC Bavaria

 

Begriffsbestimmung, Geltungsbereich


1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind

Bestandteil aller vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und

der Firma CNC Bavaria. Alle

Lieferungen, Leistungen und Angebote von CNC Bavaria erfolgen ausschließlich aufgrund

dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber

Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen

Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den CNC Bavaria Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur

an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.


2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich

um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

 


Angebot und Vertragsabschluss


1. Kundenbestellungen die als Angebot anzusehen sind, können wir

innerhalb von zwei Wochen annehmen.

Alle von CNC Bavaria abgegebenen Angebote sind, sofern nicht schriftlich anders

vereinbart, unverbindlich und freibleibend.


2. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CNC Bavaria den Auftrag schriftlich bestätigt

hat. Weicht die schriftliche Bestätigung von der Bestellung ab, so gilt dies als neues

Angebot, das der Kunde innerhalb einer Woche annehmen kann. Der Vertrag kommt

dann auf der Grundlage des neuen Angebots zustande.


3. Ein verbindlicher Auftrag kommt ebenfalls zu Stande bei Bestellung/Einsendung

einer zu reparierenden bzw. auszutauschenden Ware, wie es insbesondere mit

Bestandskunden von CNC Bavaria regelmäßig der Fall ist.


4. Abweichend von den Bestimmungen in § 2 Artikel 3 und 4 hat CNC Bavaria das

Recht, nach Prüfung der Ware und Deklarierung als nicht reparabel, die Reparatur

oder den Austausch abzulehnen.


 

Überlassene Unterlagen und Geheimhaltung


1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen

Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behält CNC Bavaria sich Eigentums- und

Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei

denn, CNC Bavaria erteilt dazu dem Kunden seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

Soweit CNC Bavaria das Angebot des Kunden nicht innerhalb der Frist von .2 annimmt, sind

diese Unterlagen an CNC Bavaria zurückzusenden.


2. Die Verpflichtung des Kunden zur Geheimhaltung und zum Urheberschutz schließt ohne

Beschränkung auch die Verpflichtung ein, durch geeignete Schritte zu gewährleisten, dass

die Geheimhaltungsverpflichtung und der Urheberschutz auch von seinen Mitarbeitern

gewahrt werden. Der Kunde erkennt an, dass er bei einem Verstoß gegen Schutz- und

Urheberrechte alle rechtlichen Risiken und Folgen selbst trägt.


 

Preise und Zahlung


1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten

Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert

berechnet. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen

abzutreten.


2. Wir berechnen unsere Tätigkeit nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für Servicedienstleistungen. Über die durchgeführten Arbeiten gibt es einen Leistungsnachweis, der vom Auftraggeber zu unterschreiben ist.


3. Im Einsatzbereich von Deutschland erreichen die Monteure des Auftragnehmers den Einsatzort regelmäßig durch Benutzung von Kraftfahrzeugen. Die Berechnung der Fahrtkosten (km-Pauschale und Fahrzeit) erfolgt, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gemäß den vereinbarten Verrechnungssätzen für Servicedienstleistungen und werden gesondert in Rechnung gestellt. Grundlage ist hierbei immer die Entfernung zwischen Einsatzort (Standort des Vertragsgegenstandes) und Geschäftssitz des Auftragnehmers Wohnort des Technikers. An- und Abreise werden voll berechnet, Zwischentage die tatsächlichen Kilometer, maximal aber 50 km und 45 Minuten. Ab 50 km hat der Techniker einen Anspruch auf Übernachtung siehe Punkt 4.


4. Übernachtungskosten

Inland: Übernachtungskosten am Montageort werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. CNC-Bavaria ist stets bemüht, maximal ein Hotel der mittleren Preiskategorie zu buchen (Ausnahmen sind z.B. Engpässe aufgrund von Messen).

Ausland: Abrechnung mit Übernachtungspauschalen gem. BStBI 2015 – gültig für das Land in dem der Service geleistet wird.

 


5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, ist der Kauf-/Reparaturpreis innerhalb

von 14 Tagen nach Lieferung rein Netto zu zahlen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen

Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt

vorbehalten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen

Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.


6. Werden CNC Bavaria nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die

Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die

Bezahlung von offenen CNC Bavaria Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen

Vertragsverhältnis gefährdet wird, ist CNC Bavaria berechtigt, noch ausstehende Lieferungen

oder Leistungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu

erbringen.


7. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder

später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.


8. Technikertermine sind nicht bindend. Wir tragen für eine zeitnahe Einhaltung der Termine unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers Sorge. Sofern allerdings solche Termine nicht eingehalten werden können, kann der Auftraggeber hieraus keine Schadensersatzansprüche geltend machen, insbesondere wegen Produktionsausfall.

 

 

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte


Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche

rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts

ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen

Vertragsverhältnis beruht.


 

Stornierung


Wird eine gekaufte Ware nach Erhalt nicht benötigt und an CNC Bavaria geöffnet zurück

gesendet, verrechnet CNC Bavaria eine Wieder-Einlagerungsgebühr von mindestens 10% des

Verkaufspreises je nach Hersteller.


 

Lieferzeit


1. Die von CNC Bavaria angegebenen Lieferfristen bzw. Liefertermine beziehen sich auf den

Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Auftrag

beauftragten Dritten. Sie sind als annähernd anzusehen und sind unverbindlich, sofern nicht

ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist.


2. Lieferfristen bzw. Liefertermine verlängern sich bei Eintritt von unvorhersehbaren

Ereignissen, wie in Fällen höherer Gewalt, Streik und Aussperrung sowie kurzfristig nicht

behebbaren Ereignissen wie Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Materialoder

Energiebeschaffung, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten,

Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, in

angemessenen Maße. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem

Vorlieferanten von CNC Bavaria eintreten. Sobald CNC Bavaria solche Umstände bekannt werden,

wird CNC Bavaria bemüht sein, den Kunden in angemessener Frist entsprechend zu

unterrichten.


3. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung von CNC Bavaria, jedoch

nicht vor der Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die

ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages (Auftrages) zu schaffenden Voraussetzungen.

Entsprechendes gilt für Liefertermine.


4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige

Mitwirkungspflichten, so ist CNC Bavaria berechtigt, den CNC Bavaria insoweit entstandenen

Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende

Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die

Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in

dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug

geraten ist.


5. Gerät CNC Bavaria aus Gründen, die nicht auf einer von CNC Bavaria zu vertretenen

vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruhen, in Lieferverzug, so ist die Haftung von

CNC Bavaria begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eingetretenen Schaden,

maximal jedoch im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung pro Woche des

Verzugs auf 1%, jedoch nicht mehr als 10% des Lieferwertes.


6. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges

bleiben unberührt.

 


Austauschlieferung


1. Eine Austauschlieferung ist der Austausch eines defekten, aber zur Reparatur möglichen

Bauteils gegen ein gebrauchtes generalüberholtes Bauteil.


2. Hat sich der Kunden für eine Austauschlieferung entschieden, so ist er verpflichtet,

innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des funktionsfähigen Bauteils von CNC Bavaria sein

defektes Bauteil auf seine Kosten an CNC Bavaria zu übersenden und CNC Bavaria zu

übereignen. Sollte das defekte Bauteil innerhalb dieser 14 Tage nicht bei CNC Bavaria

eingehen oder nicht reparabel sein, so ist CNC Bavaria berechtigt, dem Kunden die Differenz

zwischen dem Austauschpreis und dem Preis des generalüberholten Bauteils in Rechnung

zu stellen.

 


Gefahrübergang bei Versendung


1. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung

an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen

Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt

unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die

Frachtkosten trägt.


 

Eigentumsvorbehalt


1. CNC Bavaria behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen

Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle

zukünftigen Lieferungen, auch wenn CNC Bavaria sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht

erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher. CNC Bavaria ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.


2. Der Kunden ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist,

die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene

Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu

versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der

Kunden diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht

übergegangen ist, hat der Kunde CNC Bavaria unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,

wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, CNC Bavaria die gerichtlichen und außergerichtlichen

Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den CNC Bavaria

entstandenen Ausfall.


3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr

berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware

tritt der Kunde schon jetzt an CNC Bavaria in Höhe des mit CNC Bavaria vereinbarten Faktura- Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. CNC Bavaria Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. CNC Bavaria wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.


4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets

Namens und im Auftrag für CNC Bavaria. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit

anderen, CNC Bavaria nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt CNC Bavaria das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde CNC Bavaria anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für CNC Bavaria verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen von CNC Bavaria gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an CNC Bavaria ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; CNC Bavaria nimmt diese Abtretung schon jetzt an.


5. CNC Bavaria verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden

freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 


Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress


1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Sachmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Abnahme der Leistung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkannte Sachmängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung, jedoch spätestens mit Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist, schriftlich zu rügen.


2. Sollte CNC Bavaria eine mängelbehaftete Leistung erbracht haben, hat der Auftraggeber Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben, sofern nicht die Nacherfüllung für den Auftraggeber im Einzelfall unzumutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Ein etwaiges Wahlrecht zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache steht in jedem Fall dem Auftragnehmer zu. Nimmt der Auftraggeber den Leistungsgegenstand in Kenntnis des Mangels in Betrieb, ist CNC Bavaria für hieraus entstandene Schäden nicht verantwortlich. Der Auftraggeber trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht auf die Inbetriebnahme des Leistungsgegenstandes zurückzuführen ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie durch den Auftragnehmer verweigert hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben vorbehaltlich der Regelung 9. unberührt.


3. Abgesehen von den Fällen in Ziffer 2 besteht ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nur dann, wenn die Pflichtverletzung, aufgrund derer der Rücktritt erklärt werden soll, der CNC Bavaria zu vertreten hat.


4. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach Abnehmen der vertragsgegenständlichen Leistungen.


5. Hat der Auftraggeber nach Leistungserbringung den Vertragsgegenstand an einen anderen als den Leistungsortverbracht, ohne dass dies dem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, gehen die hierdurch für die Nachbesserung erforderlichen Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.


6. Für Sach-und Rechtsmängel von Ersatzteilen leisten wir unter Ausschluss weiterreichender Ansprüche Gewähr wie folgt: Sachmängel bei Neuteilen: All diejenigen Ersatzteile sind innerhalb einer Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Gefahrübergang -unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich mitzuteilen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserung und Nachlieferung haben Sie uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir von der Haftung für daraus etwa entstehende Folgen befreit. Sachmängel bei gebrauchten Ersatzteilen: Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Ersatzteile beträgt 6 Monate. Dies gilt auch für Austauschteile. Sachmängel bei instandgesetzten Ersatzteilen: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für die reparierten Komponenten des Ersatzteiles.


7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Einbau oder Inbetriebsetzung durch Sie oder durch Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht von uns zu verantworten sind.


 

Sonstiges


1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG)


2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist der unserer Firma oder Ingolstadt, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.


3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung eines Vertrages

getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Abänderungen des

Vertrags sind gleichfalls nur unter Einhaltung der Schriftform zulässig.


4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine

Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien

verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige

Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am

nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.


5. Für die Dauer der Arbeiten hat der Auftraggeber dem Service-Personal die erforderlichen Hilfskräfte und Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Hebe-und Transportmittel, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft oder dergleichen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Bedienung dieser Hilfsmittel erfolgt nur durch das Personal des Auftraggebers oder auf dessen Gefahr.


6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Sicherheit des Arbeitsplatzes, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften sowie für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen, insbesondere die Maschinen, an denen Reparaturen durchgeführt werden sollen, zu säubern. Er hat unser Personal auf spezielle, in seinem Betrieb bestehende Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.


7. Erforderliche innerbetriebliche Arbeitsgenehmigungen, Ausweise etc. beschafft der Auftraggeber auf seine Kosten.


8. Der Auftraggeber benennt einen seiner am Einsatzort tätigen Mitarbeiter als Ansprechpartner für unser Service-Personal.


9. Die Kosten werden nach beendeter Arbeit nach Aufwand in Rechnung gestellt, die Zahlungen sind gemäß den Bedingungen ohne Abzug zu leisten.

 

10. Die Kosten für Leistungen in Deutschland sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

11. Der Auftraggeber stellt auf seine Kosten und Gefahr auf Verlangen unseres Servicetechnikers die für die Arbeiten notwendigen Hilfskräfte, Werkzeuge und Vorrichtungen, Heizungen, Beleuchtungen, Betriebskraft und Aufbewahrungsmöglichkeiten für mitgebrachtes Zubehör oder ähnliches zur Verfügung. Verzögert sich die Montage, Reparatur oder Inbetriebnahme ohne     unser Verschulden, haben Sie die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

 

12. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach dem Abschluss der Arbeiten die Richtigkeit der Arbeitszeit und die ordnungsgemäße Übernahme der Maschine durch Unterschrift der, auf dem von unserem Servicebericht zu bestätigen, oder uns dann schriftlich mitzuteilen, welche Bedingungen nicht erfüllt wurden.

 

13. Unsere Servicemitarbeiter sind nicht berechtigt, irgendwelche rechtsverbindlichen Erklärungen in unserem Namen abzugeben.

 

14. Alle unsere Angaben über den voraussichtlichen Beginn und der Dauer der Arbeiten sind nur annähernd maßgebend und für uns unverbindlich. Die Arbeiten werden so schnell wie möglich durchgeführt, jedoch berechtigen Überschreitungen der angegebenen Fristen den Auftraggeber nicht, Abzüge zu machen oder Schadenersatz zu verlangen.

 

15. Unsere Haftung beschränkt sich unter Ausschluss aller Ansprüche darauf, dass nicht ordnungsgemäße erbrachte Leistungen nach unserer Wahl abzuändern oder neu zu erbringen sind. Für  Mängel an Arbeiten, die auf das Eingreifen des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung.